BatterieG

Hinweis zum Batteriegesetz

Hinweis gemäß der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren

 

Hinweis zum Batteriegesetz (BattG)

 

Die nachfolgenden Hinweise richten sich an diejenigen, die Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):

 

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

 

Batterien dürfen aufgrund der von diesen ausgehenden Umwelteinflüssen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind daher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Die Audiotechnik Dietz Vertriebs-GmbH ist als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien (mit Ausnahme von Produkten mit eingebauten Altbatterien) verpflichtet. Diese Rücknahmeverpflichtung bezieht sich jedoch nur auf Altbatterien, die auch als Neubatterien im Sortiment der Audiotechnik Dietz Vertriebs-GmbH geführt werden oder geführt wurden, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen. Altbatterien können Sie daher entweder ausreichend frankiert an die Audiotechnik Dietz Vertriebs-GmbH zurücksenden oder diese direkt unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben: Audiotechnik Dietz Vertriebs-GmbH, Maybachstraße 12, 67269 Grünstadt

 

2. Bedeutung der Batteriesymbole

 

Batterien sind innerhalb der Europäischen Union mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s.u.) gekennzeichnet. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.





Sie haben die Möglichkeit, diese Informationen auch nochmals in den Begleitschreiben der Warensendung oder in der Bedienungsanleitung der Audiotechnik Dietz Vertriebs-GmbH nachzulesen.

 

 

Hinweis zum Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

 

Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte bei den kommunalen Sammelstellen abzugeben. Die Sammelstellen dürfen für die Sammlung keine Kosten erheben. Zuvor sollten Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch überprüfen, ob das Gerät nicht vielleicht doch noch anderweitig genutzt werden kann. Denn in vielen Fällen schont eine längere Nutzung die Umwelt, wenn dadurch die vorzeitige Entsorgung des alten und die unnötige Produktion eines neuen Gerätes vermieden werden. Auf keinen Fall dürfen Elektrogeräte in den Hausmüll gelangen, denn dadurch gehen nicht nur wertvolle Rohstoffe für den Stoffkreislauf verloren, sondern es werden auch zusätzlich Schadstoffe in den Restmüll eingetragen. Zur Information darüber, welche Geräte durch die Sammelstelle angenommen werden, sind Elektrogeräte durch ein deutliches Symbol gekennzeichnet, die durchgestrichene Mülltonne:




Hinweise zum Batteriepfand

Was ist das Batteriepfand?

Beim Kauf von Starterbatterien wird ein Pfand in Höhe von 7,50 € inklusive Mehrwertsteuer erhoben. Die gesetzlichen Vorgaben zum Batteriepfand sind in Paragraph 10 des Batteriegesetzes festgelegt. Für Händler, die Starterbatterien in Umlauf bringen, ist es daher gesetzlich verpflichtend, Batteriepfand zu erheben. Beachte, dass von der Regelung für das Batteriepfand nur KFZ-Starterbatterien betroffen sind. Versorger- oder Antriebsbatterien sind von der Regelung ausgenommen. Anders als beim Flaschenpfand hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Erstattung des Batteriepfands nur durch den Händler erfolgt, bei dem das Pfand zuvor bezahlt wurde. Entsorgen kannst du deine Batterien jedoch überall. Eine Autobatterie ordnungsgemäß zu entsorgen ist verpflichtend, weil Starterbatterien umweltschädliche Stoffe und giftige Schwermetalle wie z. B. Blei und ätzende Säure enthalten. Du hast die Möglichkeit, deine gebrauchte Batterie in einem Baumarkt, bei einem Autozubehörhändler, beim Schrotthändler, in einer Werkstatt oder bei jeder Verkaufsstelle für Starterbatterien zu entsorgen. Die Entsorgung bei einer entsprechenden Abgabestelle musst du dir per Entsorgungsnachweis quittieren lassen. Nur mit gültigem Nachweis bekommst du das Pfand vom Händler, bei dem du die Batterie gekauft und Pfand bezahlt hast, zurück. Der Nachweis darf nicht älter als 14 Tage sein.
 
Voraussetzungen für die Pfanderstattung:
 
Du hast bei uns Pfand gezahlt. Du musst eine Batterie bei uns gekauft und das Batteriepfand bezahlt haben. Wenn du bei uns in der Vergangenheit kein Batteriepfand bezahlt hast, dann können wir es dir nicht erstatten.
Wenn du uns deine Kundendaten nennst oder eine Rechnungsnummer mitteilst, können wir in unserem System prüfen, ob du Kunde bei uns bist und ob du damals Pfand bezahlt hast.
 
Entsorgung Möglichkeit 1
 
Du entsorgst die Altbatterie bei dir in der Nähe und schickst uns den schriftlichen Entsorgungsnachweis zu. Dein Entsorgungsnachweis darf nicht älter als 14 Tage sein. Ohne gültigen Nachweis ist eine Pfanderstattung nicht möglich. Zu alte Nachweise müssen wir ablehnen. Das Formular für den Entsorgungsnachweis findest du unter diesem Beitrag.
 
Entsorgung Möglichkeit 2
 
Du gibst deine alte Batterie bei uns vor Ort im Ladengeschäft in Grünstadt ab. 

Formular für den Entsorgungsnachweis Zusammenfassung zum Batteriepfand als PDF
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